Sturz
| | Dieser Artikel beschreibt einen Sturz im Sinne von Fallen bzw. Hinfallen; andere Bedeutungen sind unter Sturz (Begriffsklärung) zu finden. |
Als Sturz bezeichnet man das Fallen einer Person. Dies kann vorkommen
- beim Gehen, Reiten oder Laufen, z. B. aufgrund von Eisglätte, Trunkenheit, Unachtsamkeit oder eines körperlichen Gebrechens
- beim Fahren eines Zweirades, siehe Verkehrsunfall.
- beim Bergsteigen der kontrollierte oder unkontrollierte freie Fall eines Körpers. Die Schwere des Sturzes wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Als wesentlichster Faktor gilt der Sturzfaktor.
- beim Suizid, Totschlag und Mord der Fenstersturz (Springen/Stoßen aus einem Fenster).
Siehe auch: Absturz - Bergsturz - Sturz im Alter


