Lex Salica

the Lex Salica (Pactus Legis Salicae) became 507 - 511 on arrangement of the Merowingerkönigs Chlodwig I. it writes with which it is one of the oldest received law books. It is ranked among historians among the Leges Barbarorum, a comprehensive term for in writing fixed people rights from the Franconia time.

In der Lex Salica wurden alte mündlich überlieferte Rechtsgepflogenheiten erstmals schriftlich niedergelegt. Obwohl wahrscheinlich jünger als der Codex Euricianus und die Lex Burgundionum, bewahrt die Lex Salica mehr Germanisch-Altertümliches, weil der Grad der Romanisierung der Franken zum betreffenden Zeitpunkt noch geringer war. Die Artikel befassen sich mit allen möglichen Rechtsfällen, wobei der Schuldige - sofern er freien Standes war - fast immer eine Geldbuße entrichten musste. Unfreie dagegen wurden mit Körperstrafen wie Hieben oder Rutenschlägen und in wenigen Fällen sogar mit dem Tod bestraft.

Dabei unterschieden sich die Strafen je nachdem, wer geschädigt wurde. Beispielsweise stand auf Ermordung eines Nichtfranken oder "Römers" eine Geldstrafe in Höhe von 67,5 Schillingen aus, während die Tötung eines freien Franken mit 200 Schillingen geahndet wurde. Fast modern mutet an, dass sogar Geldbußen für Beschimpfungen vorgesehen wurden, wobei das Wort "Hure" mit 45 Schillingen am höchsten bestraft wurde.

Des weiteren enthielt die Lex Salica Bestimmungen über das Erbrecht und die Gerichtsordnung. In Anlehnung an diese Erbrechtsbestimmungen wurde später in vielen europäischen Herrscherhäusern die Thronfolge so festgelegt, daß Frauen nicht die Krone erben konnten, selbst dann nicht, wenn keine männlichen Erben existierten. Diese besondere Bestimmung der Lex Salica wird heute oft als das Salische Recht schlechthin verstanden. Sie gilt noch heute in einigen Monarchien, so z.B. in Belgien.

Literatur

Weblinks

 

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